Urlaub und Lohnfortzahlung ?
Selbstverständlich erhalten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch bei Arbeitnehmerüberlassung Urlaub, Feiertage und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Selbstverständlich sind sie ganz normal sozialversichert und bei ihrer Krankenkasse angemeldet..Die unfallversicherungsrechtliche Absicherung erfolgt in der Verwaltungsberufsgenossenschaft.