Ist Arbeitnehmerüberlassung, auch Zeit- oder Leiharbeit genannt immer befristet?
In der Regel erhalten wir Anfragen von Kunden, die momentan kurzfristig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen. Wenn es sich dabei um einen befristeten Einsatz (z.B. Krankheitsvertretung) handelt, wird Ihnen diese Information ebenso gegeben, wie wenn es sich um einen Kunden handelt, der unsere Mitarbeiter generell in längerfristige Planung mit einbezieht.
Was muss ich bezahlen, wenn ich mich bei FRANKE Personalservice e.K. bewerbe? Was wird mir vom Lohn abgezogen, wenn ich bei FRANKE Personalservice arbeite?
Selbstverständlich müssen Sie nichts bezahlen. Sie bewerben sich, wie in jedem anderen Betrieb auch. Sie bekommen auch nichts vom Lohn abgezogen. Sie erhalten den im Arbeitsvertrag vereinbarten Lohn. Wir sind Arbeitgeber wie jede andere Firma auch!
Kann FRANKE Personalservice e.K. mich überall einsetzen?
Unser Einsatzgebiet liegt zwischen Maulburg/Schopfheim, St. Blasien und Stühlingen. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle in der Region wohnhaft sind, ist es uns bisher immer gelungen, den Bedürfnissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Auswahl der Einsatzorte zu entsprechen.
Wenn ich kurzfristig einen Job annehme (z.B. für eine Krankheitsvertretung) und nicht weiss, ob FRANKE Personalservice e.K. im Anschluss einen anderen Einsatz für mich hat, muss ich dann, sollte ich wieder arbeitslos werden, alle Anträge bei der Agentur für Arbeit oder dem Amt für berufliche Wiedereingliederung neu stellen?
Bei der Agentur für Arbeit können Sie sich bis zu 6 Wochen befristet abmelden und erhalten, sollten Sie tatsächlich wieder arbeitslos sein, Ihre Zahlungen nahtlos fort. Sie müssen lediglich eine Arbeitsbescheinigung nachreichen. Beim Amt für Wiedereingliederung gilt sogar die Dauer bis zu 3 Monaten.