Erlaubnis
Zur Betreibung der Arbeitnehmerüberlassung bedarf es einer Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Die Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit prüfen Zeitarbeitsunternehmen auf die Einhaltung der Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Bei Verstößen kann die Erlaubnis entzogen werden.